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In manchen Büchern wird auch geschrieben "wer die tatsächliche Verfügungsgewalt hat..." '''Der Besitz wird in Art. 919 ZGB geregelt.'''
In manchen Büchern wird auch geschrieben "wer die tatsächliche Verfügungsgewalt hat..." Zitat aus aus Art. 919 Abs. 1 ZGB.
 
Der Besitz wird in den Artikeln 919 bis 977 im [[Zivilgesetzbuch]] geregelt.<br />