Eigentum: Unterschied zwischen den Versionen
Mike (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Mike (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 2: | Zeile 2: | ||
Das Eigentum ist ein spezielles Recht, welche Personen (natürliche oder juristische) an einer Sache haben. | Das Eigentum ist ein spezielles Recht, welche Personen (natürliche oder juristische) an einer Sache haben. | ||
Das Eigentum wird im [[Zivilgesetzbuch]] geregelt. | Das Eigentum wird in den Artikel 641 bis 729 im [[Zivilgesetzbuch]] geregelt. | ||
Das Eigentum kann an einem beweglichen Gegenstand (z. B. bei einem [[Fahrniskauf]]), welcher eine [[Gattungsware]] oder eine [[Speziesware]] sein kann, oder an einer Immobilie (Liegenschaft) erworben werden. | Das Eigentum kann an einem beweglichen Gegenstand (z. B. bei einem [[Fahrniskauf]]), welcher eine [[Gattungsware]] oder eine [[Speziesware]] sein kann, oder an einer Immobilie (Liegenschaft) erworben werden. |