Eigentum: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Eigentum ist ein spezielles Recht, welche Personen (natürliche oder juristische) an einer Sache haben.  
Das Eigentum ist ein spezielles Recht, welche Personen (natürliche oder juristische) an einer Sache haben.  


Das Eigentum wird im [[Zivilgesetzbuch]] geregelt.
Das Eigentum wird in den Artikel 641 bis 729 im [[Zivilgesetzbuch]] geregelt.


Das Eigentum kann an einem beweglichen Gegenstand (z. B. bei einem [[Fahrniskauf]]), welcher eine [[Gattungsware]] oder eine [[Speziesware]] sein kann, oder an einer Immobilie (Liegenschaft) erworben werden.  
Das Eigentum kann an einem beweglichen Gegenstand (z. B. bei einem [[Fahrniskauf]]), welcher eine [[Gattungsware]] oder eine [[Speziesware]] sein kann, oder an einer Immobilie (Liegenschaft) erworben werden.