Rückstellungen: Unterschied zwischen den Versionen

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Als Rückstellungen wird Geld bezeichnet, welches eine Unternehmung aus Gründen der Vorsicht auf die Seite legt. Dazu wird das gleichnamige Konto in der [[Bilanz]] in den [[Passiven]] benutzt.
Als Rückstellungen wird Guthaben bezeichnet, welches eine Unternehmung aus Gründen der Vorsicht auf die Seite legt. Dazu wird das gleichnamige Konto in der [[Bilanz]] in den [[Passiven]] benutzt.>br />
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Das Konto Rückstellungen wird immer mit einem Konto aus der Erfolgsrechnung in einem [[Buchungssatz]] verwendet. Da es die flüssigen Mittel nicht betrifft, sind Rückstellungen '''nicht liquiditätswirksam'''.
Das Konto Rückstellungen wird immer mit einem Konto aus der Erfolgsrechnung in einem [[Buchungssatz]] verwendet. Da es die flüssigen Mittel nicht betrifft, sind Rückstellungen '''nicht liquiditätswirksam'''.<br />
Beispiel:<br />Wenn ein Unternehmeung verklagt wird, dann muss sie damit rechten den Prozess zu verlieren. Dabei müsste sie dann den Schadenersatz zahlen (oder die Busse falls sie Recht gebrochen hat) sowie allfällige Gerichtskosten übernehmen und dann hat sie noch Anwaltskosten. Dieser gesamte Betrag kann zurückgestellt und als Aufwand gebucht werden. Angenommen der geschätzte Betrag lautet CHF 250'000. Der Buchungssatz lautet dann z. B. so:<br />Prozessaufwand / Rückstellungen CHF 250'000.

Version vom 1. Mai 2017, 19:36 Uhr

Erklärung

Als Rückstellungen wird Guthaben bezeichnet, welches eine Unternehmung aus Gründen der Vorsicht auf die Seite legt. Dazu wird das gleichnamige Konto in der Bilanz in den Passiven benutzt.>br />


Das Konto Rückstellungen wird immer mit einem Konto aus der Erfolgsrechnung in einem Buchungssatz verwendet. Da es die flüssigen Mittel nicht betrifft, sind Rückstellungen nicht liquiditätswirksam.

Beispiel:
Wenn ein Unternehmeung verklagt wird, dann muss sie damit rechten den Prozess zu verlieren. Dabei müsste sie dann den Schadenersatz zahlen (oder die Busse falls sie Recht gebrochen hat) sowie allfällige Gerichtskosten übernehmen und dann hat sie noch Anwaltskosten. Dieser gesamte Betrag kann zurückgestellt und als Aufwand gebucht werden. Angenommen der geschätzte Betrag lautet CHF 250'000. Der Buchungssatz lautet dann z. B. so:
Prozessaufwand / Rückstellungen CHF 250'000.