Vertrag: Unterschied zwischen den Versionen

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In der Alltagssprache kann man den Begriff Vertrag folgendermassen beschreiben: Eine Art Abmachung von zwei oder mehr Parteien. Diese Abmachung führt zu Verpflichtungen. Diese Verpflichtungen sind rechtlich gesehen bindend.<br />
In der Alltagssprache kann man den Begriff Vertrag folgendermassen beschreiben: Eine Art Abmachung von zwei oder mehr Parteien. Diese Abmachung führt zu Verpflichtungen. Diese Verpflichtungen sind rechtlich gesehen bindend.<br />
Der Vertrag wird im [[Obligationenrecht]] geregelt(es werden die Verträge aufgezählt,. die wichtig für die kaufmännische Grundbildung sind):<br />
* Allgemein: Art. 1 bis Art. 40f
* Kauf- und Tauschvertrag: Art. 184 bis Art. 238
* Schenkungsvertrag: Art. 239 bis Art. 252
* Mietvertrag: Art. 253 bis Art. 273c
* Pachtvertrag: Art. 275 bis Art. 304
* Leihvertrag: Art. 305 bis Art. 318
* Einzelarbeitsvertag: Art. 319 bis Art. 342
* Lehrvertrag: Art. Art. 344 bis Art. 346
* Werkvertrag: Art. Art. 363 bis Art. 379
* Einfacher Auftrag: Art. 394 bis Art. 406