Haftung (Gesellschaftsrecht): Unterschied zwischen den Versionen

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Haftung im Gesellschaftsrecht bedeutet, dass die Gesellschafter einer Unternehmung (also die Inhaber) haften. Das bedeutet, sie müssen bis zu einem gewissen Grad für die Schulden der Unternehmung aufkommen.
Haftung im Gesellschaftsrecht bedeutet, dass die Gesellschafter einer Unternehmung (also die Inhaber) haften. Das bedeutet, sie müssen bis zu einem gewissen Grad für die Schulden der Unternehmung aufkommen.


Wie weit diese Haftung der Gesellschafter geht, hängt von der Rechtsform ab. Die Rechtsformen und die Konsequenzen der Haftug werden nun aufgeführt:
Wie weit diese Haftung der Gesellschafter geht, hängt von der Rechtsform ab. Die Rechtsformen und die Konsequenzen der Haftung werden unten aufgeführt:


*[[Einzelunternehmung]]: Der Gesellschafter haftet mit dem investierten Vermögen (Geschäftsvermögen) und Privatvermögen bis zur privaten Betreibung oder Privatkonkurs
*[[Einzelunternehmung]]: Der Gesellschafter haftet mit dem investierten Vermögen (Geschäftsvermögen) und Privatvermögen bis zur privaten Betreibung oder Privatkonkurs