Mahngeschäft: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 8. Mai 2017, 08:34 Uhr
Erklärung
Ein Mahngeschäft ist ein Vertrag (normalerweise ein Kaufvertrag), bei dem das Datum der Erfüllung nicht festgelegt ist. Eine Partei (z. B. der Verkäufer) gerät erst in Verzug, wenn sie von der anderen Partie (z. B. vom Käufer) gemahnt wird.