Mahngeschäft: Unterschied zwischen den Versionen

Aus W&G-Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
=Erklärung=
=Erklärung=
Ein Mahngeschäft ist ein Vertrag (normalerweise ein Kaufvertrag), bei dem das Datum der Erfüllung nicht festgelegt ist. Der Verkäufer gerät erst in Verzug, wenn er vom Käufer '''gemahnt''' wird.<br />
Ein Mahngeschäft ist ein Vertrag (normalerweise ein Kaufvertrag), bei dem das Datum der Erfüllung nicht festgelegt ist. Eine Partei (z. B. der Verkäufer) gerät erst in Verzug, wenn sie von der anderen Partie (z. B. vom Käufer) '''gemahnt''' wird.<br />

Version vom 8. Mai 2017, 08:34 Uhr

Erklärung

Ein Mahngeschäft ist ein Vertrag (normalerweise ein Kaufvertrag), bei dem das Datum der Erfüllung nicht festgelegt ist. Eine Partei (z. B. der Verkäufer) gerät erst in Verzug, wenn sie von der anderen Partie (z. B. vom Käufer) gemahnt wird.