Vertragsform: Unterschied zwischen den Versionen
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<u>mündlich</u>: Die Parteien schliessen einen Vertrag in Anwesenheit (z. B. mit einem Händedruck) oder am Telefon ab ohne etwas weiteres zu unternehmen. Für die meisten Verträge reicht diese Form aus, wie z. B. für einen Kaufvertrag einer beweglichen Sache (z. B. ein Buch).<br /> | <u>mündlich</u>: Die Parteien schliessen einen Vertrag in Anwesenheit (z. B. mit einem Händedruck) oder am Telefon ab ohne etwas weiteres zu unternehmen. Für die meisten Verträge reicht diese Form aus, wie z. B. für einen Kaufvertrag einer beweglichen Sache (z. B. ein Buch).<br /> | ||
<u>einfache Schriftlichkeit</u>: Die Parteien schliessen einen Vertrag und halten diesen schriftlich auf einem Medium fest. Dabei müssen alle Parteien mit ihren Namen unterzeichnen. Ein | <u>einfache Schriftlichkeit</u>: Die Parteien schliessen einen Vertrag und halten diesen schriftlich auf einem Medium fest. Dabei müssen alle Parteien mit ihren Namen unterzeichnen. Ein Konkurrenzverbot ist ein Beispiel, bei dem das Gesetz diese Form vorschreibt.<br /> | ||
<u>qualifizierte Schriftlichkeit</u>: Die Parteien schliessen einen Vertrag ab und halten diesen diesen schriftlich auf einem Medium fest. Dabei müssen alle Parteien mit ihren Namen unterzeichnen. Zusätzlich dazu, werden vom Gesetz noch weitere Elemente verlangt.<br /> | <u>qualifizierte Schriftlichkeit</u>: Die Parteien schliessen einen Vertrag ab und halten diesen diesen schriftlich auf einem Medium fest. Dabei müssen alle Parteien mit ihren Namen unterzeichnen. Zusätzlich dazu, werden vom Gesetz noch weitere Elemente verlangt.<br /> | ||
<u>öffentliche Beurkundung</u>: Die Parteien schliessen einen Vertrag wobei dieser von einem Notar in einer | <u>öffentliche Beurkundung</u>: Die Parteien schliessen einen Vertrag wobei dieser von einem Notar in einer bestimmten Form festgehalten wird. Welche Form dies ist, wird vom Gesetz vorgeschrieben und der Notar muss sich daran halten. Z. B. muss der Kaufvertrag einer Immobilie von Gesetzes wegen öffentlich beurkundet werden.<br /> |
Version vom 6. Mai 2017, 09:24 Uhr
Erklärung
Die Vertragsform ist schlicht die Form, die ein Vertrag hat. Grundsätzlich gilt die Formfreiheit. Die Vertragsformen werden im Obligationenrecht geregelt.
Folgende Vertragsformen existieren:
mündlich: Die Parteien schliessen einen Vertrag in Anwesenheit (z. B. mit einem Händedruck) oder am Telefon ab ohne etwas weiteres zu unternehmen. Für die meisten Verträge reicht diese Form aus, wie z. B. für einen Kaufvertrag einer beweglichen Sache (z. B. ein Buch).
einfache Schriftlichkeit: Die Parteien schliessen einen Vertrag und halten diesen schriftlich auf einem Medium fest. Dabei müssen alle Parteien mit ihren Namen unterzeichnen. Ein Konkurrenzverbot ist ein Beispiel, bei dem das Gesetz diese Form vorschreibt.
qualifizierte Schriftlichkeit: Die Parteien schliessen einen Vertrag ab und halten diesen diesen schriftlich auf einem Medium fest. Dabei müssen alle Parteien mit ihren Namen unterzeichnen. Zusätzlich dazu, werden vom Gesetz noch weitere Elemente verlangt.
öffentliche Beurkundung: Die Parteien schliessen einen Vertrag wobei dieser von einem Notar in einer bestimmten Form festgehalten wird. Welche Form dies ist, wird vom Gesetz vorgeschrieben und der Notar muss sich daran halten. Z. B. muss der Kaufvertrag einer Immobilie von Gesetzes wegen öffentlich beurkundet werden.