Haftung (Haftplichtrecht): Unterschied zwischen den Versionen
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Unter dem Begriff der Haftung im Haftpflichtrecht (Art. 41 [[Obligationenrecht]]) versteht man die Pflicht einen Schaden zu bezahlen, wenn dieser durch eine '''unerlaubte Handlung'' entsteht. Dabei entsteht eine '''Obligation'''. Im Gesetz wird dabei von der Zahlung eines "Schadenersatzes" gesprochen.<br /> | Unter dem Begriff der Haftung im Haftpflichtrecht (Art. 41 [[Obligationenrecht]]) versteht man die Pflicht einen Schaden zu bezahlen, wenn dieser durch eine '''unerlaubte Handlung''' entsteht. Dabei entsteht eine '''Obligation'''. Im Gesetz wird dabei von der Zahlung eines "Schadenersatzes" gesprochen.<br /> | ||
Die Haftung ensteht nur dann, wenn ein Schaden entsteht.<br /> | Die Haftung ensteht nur dann, wenn ein Schaden entsteht.<br /> |