Mahngeschäft: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 8. Mai 2017, 08:37 Uhr
Erklärung
Ein Mahngeschäft ist ein Vertrag (oft ein Kaufvertrag), bei dem das Datum der Erfüllung nicht festgelegt ist. Eine Vertragspartei (z. B. der Verkäufer) gerät erst in Verzug, wenn sie von der anderen Vertragspartei (z. B. vom Käufer) gemahnt wird.