Mahngeschäft: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein Mahngeschäft ist ein Vertrag (normalerweise ein Kaufvertrag), bei dem das Datum der Erfüllung nicht festgelegt ist. Eine Partei (z. B. der Verkäufer) gerät erst in Verzug, wenn sie von der anderen Partie (z. B. vom Käufer) '''gemahnt''' wird.<br />
Ein Mahngeschäft ist ein [[Vertrag]] (oft ein Kaufvertrag), bei dem das Datum der Erfüllung nicht festgelegt ist. Eine Vertragspartei (z. B. der Verkäufer) gerät erst in Verzug, wenn sie von der anderen Vertragspartei (z. B. vom Käufer) '''gemahnt''' wird.<br />

Aktuelle Version vom 8. Mai 2017, 08:37 Uhr

Erklärung

Ein Mahngeschäft ist ein Vertrag (oft ein Kaufvertrag), bei dem das Datum der Erfüllung nicht festgelegt ist. Eine Vertragspartei (z. B. der Verkäufer) gerät erst in Verzug, wenn sie von der anderen Vertragspartei (z. B. vom Käufer) gemahnt wird.