Obligation (Recht): Unterschied zwischen den Versionen

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Eine Obligation ist eine Verpflichtung, die jemand ([[natürliche Person]] oder [[juristische Person]]) gegenüber jemand anderem (natürliche Person oder juristische Person) hat.  
Eine Obligation ist eine Verpflichtung, die jemand ([[natürliche Person]] oder [[juristische Person]]) gegenüber jemand anderem (natürliche Person oder juristische Person) hat.  
Solch eine Verpflichtung kann gem [[Obligationenrecht]] aus drei Gründen entstehen:
Solch eine Verpflichtung kann gemäss [[Obligationenrecht]] aus drei Gründen entstehen:


* aus [[Vertrag]] (Art. 1 bis Art. 40f)
* aus [[Vertrag]] (Art. 1 bis Art. 40f)

Version vom 27. Mai 2017, 15:32 Uhr

Erklärung

Eine Obligation ist eine Verpflichtung, die jemand (natürliche Person oder juristische Person) gegenüber jemand anderem (natürliche Person oder juristische Person) hat. Solch eine Verpflichtung kann gemäss Obligationenrecht aus drei Gründen entstehen:

  • aus unerlaubter Handlung (Art. 41 bis Art. 61)
  • aus ungerechtfertigter Bereicherung (Art. 62 bis Art. 67)