Rechtsfähigkeit: Unterschied zwischen den Versionen
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ZGB Art. 31 regelt, dass sogar Kinder, welche '''noch nicht geboren wurden''', | ZGB Art. 31 regelt, dass sogar Kinder, welche '''noch nicht geboren wurden''', rechtsfähig sind.<br /> |
Aktuelle Version vom 27. Mai 2017, 15:09 Uhr
Erklärung
Rechtsfähigkeit bedeutet, dass jeder Mensch in der Schweiz, egal wie alt, egal welchen Geschlechts, welcher Hautfarbe, egal welcher Religion, gewisse Rechte und Pflichten besitzt. Die Rechtsfähigkeit beginnt ab der Geburt und endet mit dem Tod.
Die Rechtsfähigkeit wird im Art. 11 Zivilgesetzbuch geregelt.
ZGB Art. 31 regelt, dass sogar Kinder, welche noch nicht geboren wurden, rechtsfähig sind.