Strafprozess: Unterschied zwischen den Versionen

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<u>2. Stufe: Hauptverfahren</u><p>Der Staatsanwalt erhebt Anklage. Der Fall kommt vor Gericht und der Staatsanwalt muss die Schuld des Angeklagten Beweisen. Normalerweise nimmt sich der Angeklagte einen Anwalt, um sich zu verteidigen. Wenn die Beweise übezeugend sind, wird der Angeklagte vom Richter verurteilt. Wenn keine überzeugenden Beweise vorliegen, muss der Richter den Angeklagten freisprechen und gehen lassen. Es gilt die Regel '''in dubio pro reo, auf Deutsch: Im Zweifelsfalle für den Angeklagten.'''</p>
<u>2. Stufe: Hauptverfahren</u><p>Der Staatsanwalt erhebt Anklage. Der Fall kommt vor Gericht und der Staatsanwalt muss die Schuld des Angeklagten Beweisen. Normalerweise nimmt sich der Angeklagte einen Anwalt, um sich zu verteidigen. Wenn die Beweise übezeugend sind, wird der Angeklagte vom Richter verurteilt. Wenn keine überzeugenden Beweise vorliegen, muss der Richter den Angeklagten freisprechen und gehen lassen. Es gilt die Regel '''in dubio pro reo, auf Deutsch: Im Zweifelsfalle für den Angeklagten.'''</p>


<u>3. Stufe: Berufung</u><p>Sollte der Angeklagte vom Richter verurteilt worden sein, kann dieser in Berufung gehen. Das bedeutet, er ruft das nächsthöhere Gericht an, um das Urteil anzufechten und es neu beurteilen zu lassen. Manchmal ist das keine gute Idee, da das nächsthöhere Gericht nicht nur das Urteil des vorherigen Gerichtes stützt, sondern die Strafe auch verschärfen kann (sofern nicht bereits die gesetzliche Maximalstrafe ausgesprochen wurde). Wenn das Berufungsgericht zum Schluss kommt, dass der Angeklagte tatsächlich unschuldig ist, muss es ihn freisprechen und ihn gehen lassen. Das Urteil der 2. Stufe wird aufgehoben. Es kann aber auch sein, dass die Strafe bestätigt oder nur abgemildert wird. Es ist möglich bis das Bundesgericht in Berufung zu gehen.</p>
<u>3. Stufe: Berufung</u><p>Sollte der Angeklagte vom Richter verurteilt worden sein, kann dieser in Berufung gehen. Das bedeutet, er ruft das nächsthöhere Gericht an, um das Urteil anzufechten und es neu beurteilen zu lassen. Manchmal ist das keine gute Idee, da das nächsthöhere Gericht nicht nur das Urteil des vorherigen Gerichtes stützt, sondern die Strafe auch verschärfen kann (sofern nicht bereits die gesetzliche Maximalstrafe ausgesprochen wurde). Wenn das Berufungsgericht zum Schluss kommt, dass der Angeklagte tatsächlich unschuldig ist, muss es ihn freisprechen und ihn gehen lassen. Das Urteil der 2. Stufe wird aufgehoben. Es kann aber auch sein, dass die Strafe bestätigt oder nur abgemildert wird. Es ist möglich bis vor das Bundesgericht in Berufung zu gehen.</p>


<u>4. Stufe: Strafvollzug</u><p>Die Strafe wird von den Behörden durchgesetzt (z. B. Gefängnis, Busse, etc.)</p>
<u>4. Stufe: Strafvollzug</u><p>Die Strafe wird von den Behörden durchgesetzt (z. B. Gefängnis, Busse, etc.)</p>