Haftung (Haftplichtrecht): Unterschied zwischen den Versionen

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Unter dem Begriff der Haftung im Haftpflichtrecht (Art. 41 [[Obligationenrecht]]) versteht man die Pflicht einen Schaden zu bezahlen, wenn dieser durch eine '''unerlaubte Handlung''' entsteht. Dabei entsteht eine '''Obligation'''. Im Gesetz wird dabei von der Zahlung eines "Schadenersatzes" gesprochen.<br />
Unter dem Begriff der Haftung im Haftpflichtrecht (Art. 41 [[Obligationenrecht]]) versteht man die Pflicht einen Schaden zu bezahlen, wenn dieser durch eine '''unerlaubte Handlung''' entsteht. Dabei entsteht eine '''Obligation'''. Im Gesetz wird dabei von der Zahlung eines "Schadenersatzes" gesprochen.<br />


* Die Haftung ensteht nur dann, wenn ein Schaden entsteht.<br />
* Die Haftung entsteht nur dann, wenn ein Schaden entsteht.<br />


* Damit eine Haftung durch unerlaubte Handlung enteht (z. B. duch Körperverletzung) braucht es einen sogenannten '''Kausalzusammenhang'''. Das heisst, es muss klar sein, dass die eine Handlung zu dem bestimmten Schaden führt.  
* Damit eine Haftung durch unerlaubte Handlung entsteht (z. B. duch Körperverletzung) braucht es einen sogenannten '''Kausalzusammenhang'''. Das heisst, es muss klar sein, dass die eine Handlung zu dem bestimmten Schaden führt.  
  Beispiel:<br />Eliot, 18 Jahre alt, ist so wütend, dass er die Scheibe des Computergeschäftes einschlägt. Die Reparatur kostet CHF 650.
  Beispiel:<br />Eliot, 18 Jahre alt, ist so wütend, dass er die Scheibe des Computergeschäftes einschlägt. Die Reparatur kostet CHF 650.
Im obigen Beispiel weiss jeder, nach dem gewönlichen Lauf der Dinge und  der allgemeinen Erfahrung des Lebens, dass ein fester Schlag mit der Faust in eine Scheibe zu deren Beschädigung führen kann.<br />
Im obigen Beispiel weiss jeder, nach dem gewönlichen Lauf der Dinge und  der allgemeinen Erfahrung des Lebens, dass ein fester Schlag mit der Faust in eine Scheibe zu deren Beschädigung führen kann.<br />