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In manchen Büchern wird auch geschrieben "wer die tatsächliche Verfügungsgewalt hat..." Zitat aus aus Art. 919 Abs. 1 ZGB.
In manchen Büchern wird auch geschrieben "wer die tatsächliche Verfügungsgewalt hat..." Zitat aus Art. 919 Abs. 1 ZGB.


Der Besitz wird in den Artikeln 919 bis 977 im [[Zivilgesetzbuch]] geregelt.<br />
Der Besitz wird in den Artikeln 919 bis 977 im [[Zivilgesetzbuch]] geregelt.<br />