Zielbeziehungen: Unterschied zwischen den Versionen
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Wenn von Zielbeziehungen gesprochen wird, geht es in diesem Kontext um zwei Ebenen: Einerseits die Zielbeziehungen zwischen dem Unternehmen und den Anspruchsgruppen (Unternehmen vs. Anspruchsgruppen) aber auch um die Zielbeziehungen zwischen den Anspruchsgruppen selber (Anspruchsgruppe vs. Anspruchsgruppe). Das Unternehmen sieht sich mit Interessen aller Anspruchsgruppen konfrontiert (das sind die Ziele der Anspruchsgruppen) und diese stehen nicht immer im Einklang mit den Zielen der Unternehmung. Aber auch die Ziele einer Anspruchsgruppe können die Ziele einer anderen Anspruchsgruppe beeinflussen (diese merken es oft nicht).<br /> | Wenn von Zielbeziehungen gesprochen wird, geht es in diesem Kontext um zwei Ebenen: Einerseits die Zielbeziehungen zwischen dem Unternehmen und den Anspruchsgruppen (Unternehmen vs. Anspruchsgruppen) aber auch um die Zielbeziehungen zwischen den Anspruchsgruppen selber (Anspruchsgruppe vs. Anspruchsgruppe). Das Unternehmen sieht sich mit Interessen aller Anspruchsgruppen konfrontiert (das sind die Ziele der Anspruchsgruppen) und diese stehen nicht immer im Einklang mit den Zielen der Unternehmung. Aber auch die Ziele einer Anspruchsgruppe können die Ziele einer anderen Anspruchsgruppe beeinflussen (diese merken es oft nicht).<br /> | ||
Bei der Ebene zwischen der '''Unternehmung und einer Anspruchsgruppe''' geht es darum, ob die Interessen einer Anspruchsgruppe (bzw. deren Ziele) mit den Zielen einer Unternehmung zu vereinbaren sind (Unternehmen vs. Anspruchsgruppe). Wenn nicht, handelt es um einen Zielkonflikt. Dabei muss die Unternehmung einen Entscheid fällen. Wenn die Ziele der Anspruchsgruppe mit denen der Unternehmung übereinstimmen, | Bei der Ebene zwischen der '''Unternehmung und einer Anspruchsgruppe''' geht es darum, ob die Interessen einer Anspruchsgruppe (bzw. deren Ziele) mit den Zielen einer Unternehmung zu vereinbaren sind (Unternehmen vs. Anspruchsgruppe). Wenn nicht, handelt es um einen Zielkonflikt. Dabei muss die Unternehmung einen Entscheid fällen. Wenn die Ziele der Anspruchsgruppe mit denen der Unternehmung übereinstimmen, ist es die Zielharmonie und der Anspruch der Anspruchsgruppe ist gut erfüllbar. Wenn die Ziele einer Anspruchsgruppe nicht in Berührung mit denen der Unternehmung kommen, dann handelt es sich um Zielneutralität und es ist kein Entscheid notwendig.<br /> | ||
Beispiel:<br />Ziel des Staates: Das Unternehmen X soll sich an Gesetze halten. Ziel der Unternehmung X: Es will einen guten Ruf bei seinen Kunden haben. Um dies zu erreichen, hält es sich an alle Gesetze. Das Ziel des Staates entspricht den Zielen der Unternehmung X. Somit handelt es sich um Zielharmonie und diese ist gut erfüllbar. | Beispiel:<br />Ziel des Staates: Das Unternehmen X soll sich an Gesetze halten. Ziel der Unternehmung X: Es will einen guten Ruf bei seinen Kunden haben. Um dies zu erreichen, hält es sich an alle Gesetze. Das Ziel des Staates entspricht den Zielen der Unternehmung X. Somit handelt es sich um Zielharmonie und diese ist gut erfüllbar. |