Vertrag: Unterschied zwischen den Versionen
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In der Alltagssprache kann man den Begriff Vertrag folgendermassen beschreiben: Eine Art Abmachung von zwei oder mehr Parteien. Diese Abmachung führt zu Verpflichtungen. Diese Verpflichtungen sind rechtlich gesehen bindend.<br /> | In der Alltagssprache kann man den Begriff Vertrag folgendermassen beschreiben: Eine Art Abmachung von zwei oder mehr Parteien. Diese Abmachung führt zu Verpflichtungen. Diese Verpflichtungen sind rechtlich gesehen bindend.<br /> | ||
Damit ein rechtlich gültiger Vertrag zwischen allen Parteien zustande kommt, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:<br /> | Nun ist es so, dass nicht jeder Vertrag automatisch für alle Parteien bindend ist. Der Vertrag muss gültig sein. Damit ein rechtlich gültiger Vertrag zwischen allen Parteien zustande kommt, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:<br /> | ||
* Alle Parteien müssen urteilsfähig sein. | * Alle Parteien müssen urteilsfähig sein. ZGB Art. 16 - Art. 19 | ||
* Alle Parteien müssen volljährig sein. | * Alle Parteien müssen volljährig sein. ZGB Art. 14 | ||
* | * (Die Erfüllung der beiden Punkte oben führt zur Handlungsfähigkeit ZGB Art. 12 und zur Rechtsfähigkeit ZGB Art. 11) | ||
* | * Alle Parteien müssen ihren richtigen Willen geäussert haben ([[Willensäusserung]]). OR Art. 1 und Art. 2. | ||
* Der Vertrag darf nicht widerrechtlich, sittenwidrig oder unmöglich sein. | * Die Formvorschrift ([[Vertragsform]]) muss eingehalten werden (einfache Schriftlichkeit, qualifizierte Schriftlichkeit oder öffentliche Beurkundung; Bei den meisten gilt [[Formfrei]]heit). OR Art. 11. | ||
* Der Vertrag darf nicht widerrechtlich, sittenwidrig oder unmöglich sein. OR Art. 20. | |||
'''ACHTUNG!:Vorbehalten bleibt die [[Anfechtbarkeit]] des Vertrages!'''<br /> | '''ACHTUNG!:Vorbehalten bleibt die [[Anfechtbarkeit]] des Vertrages!'''<br /> |