Zivilgesetzbuch: Unterschied zwischen den Versionen
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Das Zivilgesetzbuch ist ein Gesetz im Privatrecht. Es regelt die Verhältnisse zwischen den Bürgern. | =Erklärung= | ||
Das Zivilgesetzbuch (abgekürzt ZGB) ist ein Gesetz im Privatrecht. Es regelt die Verhältnisse zwischen den Bürgern. | |||
Das ZGB wird in folgende fünf Teile (ohne Einleitung) gegliedert: | |||
1. Personenrecht (beginnt bei Art. 11) | |||
2. Das Familienrecht (beginnt bei Art. 90) | |||
3. Das Erbrecht (beginnt bei Art. 457) | |||
4. Das Sachenrecht (beginnt bei Art. 641) | |||
5. Das [[Obligationenrecht]] (eigenständiges Buch) |