Einzelunternehmung: Unterschied zwischen den Versionen

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=Einführungsbeispiel=
Eliot hat seine Berufsausbildung Kaufmann EFZ Profil E hinter sich. Er war während der Ausbildung sehr gut in Rechnungswesen (finanwirtschaftliche Zusammenhänge) und die Tätigkleit in der Buchhaltug seines Lehrbetriebes hat ihm sehr viel Spass gemacht. Nach der Berufsausbildung arbeitete er einige Jahre in einer Treuhandunternehmung und bildete sich weiter: Er erwarb einen Fachausweis in Rechnungslegung. Da er einen guten Ruf bei vielen Unternehmen hatte, engagierten diese ihn direkt und privat.


Eine Einzelunternehmung ist ein Unternehmen (der Begriff "Unternehmung" sagt es ja schon), welche aus genau einem Gesellschafter besteht (nicht zwei, nicht drei oder zehn, sondern genau einen). In Abs. 1 Art. 945 wird das so erklärt: "Wer als alleiniger Inhaber ein Geschäft betreibt..." Das bedeutet nichts anderes, als das es nicht mehr als einen einzigen Unternehmer gibt (also er ist alleine). Das bedeutet nicht, dass der Unternehmer keine Angestellten haben darf.
Eine Einzelunternehmung ist ein Unternehmen (der Begriff "Unternehmung" sagt es ja schon), welche aus genau einem Gesellschafter besteht (nicht zwei, nicht drei oder zehn, sondern genau einen). In Abs. 1 Art. 945 wird das so erklärt: "Wer als alleiniger Inhaber ein Geschäft betreibt..." Das bedeutet nichts anderes, als das es nicht mehr als einen einzigen Unternehmer gibt (also er ist alleine). Das bedeutet nicht, dass der Unternehmer keine Angestellten haben darf.