Aktionär: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein Aktionär ist der Eigentümer von einer oder mehreren Aktien.
Ein Aktionär ist der Eigentümer von einer oder mehreren Aktien. Somit ist ein Aktionär Miteigentümer an einer [[Aktiengesellschaft]].
 
Ein Aktionär hat folgende Rechte:
 
1. Teilnahme an der [[Generalversammlung]].
 
2. Er darf an der Generalversammlung abstimmen.
 
3. Er darf an der Generalversammlung vor dem Publikum sprechen.
 
4. Er hat anrecht am Anteil des Gewinnes ([[Dividende]]) falls die AG diesen ausschüttet.

Version vom 17. Februar 2017, 22:35 Uhr

Ein Aktionär ist der Eigentümer von einer oder mehreren Aktien. Somit ist ein Aktionär Miteigentümer an einer Aktiengesellschaft.

Ein Aktionär hat folgende Rechte:

1. Teilnahme an der Generalversammlung.

2. Er darf an der Generalversammlung abstimmen.

3. Er darf an der Generalversammlung vor dem Publikum sprechen.

4. Er hat anrecht am Anteil des Gewinnes (Dividende) falls die AG diesen ausschüttet.