Einzelunternehmung: Unterschied zwischen den Versionen

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In Abs. 1 Art. 945 wird das so erklärt: "Wer als alleiniger Inhaber ein Geschäft betreibt..." Das bedeutet nichts anderes, als das es nicht mehr als einen einzigen Unternehmer gibt (also er ist alleine). Das bedeutet nicht, dass der Unternehmer keine Angestellten haben darf.
In Abs. 1 Art. 945 wird das so erklärt: "Wer als alleiniger Inhaber ein Geschäft betreibt..." Das bedeutet nichts anderes, als das es nicht mehr als einen einzigen Unternehmer gibt (also er ist alleine). Das bedeutet nicht, dass der Unternehmer keine Angestellten haben darf.


Die Einzelunternehmeung wird im OR geregelt, Art. 945, Art. 946 und Art. 957.
Die Einzelunternehmeung wird im OR geregelt:
 
Art. 945
 
Art. 946
 
Art. 957.


===Probleme, Denkfehler und Merkhilfen===
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