Einzelunternehmung: Unterschied zwischen den Versionen
Mike (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Mike (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
| Zeile 7: | Zeile 7: | ||
In Abs. 1 Art. 945 wird das so erklärt: "Wer als alleiniger Inhaber ein Geschäft betreibt..." Das bedeutet nichts anderes, als das es nicht mehr als einen einzigen Unternehmer gibt (also er ist alleine). Das bedeutet nicht, dass der Unternehmer keine Angestellten haben darf. | In Abs. 1 Art. 945 wird das so erklärt: "Wer als alleiniger Inhaber ein Geschäft betreibt..." Das bedeutet nichts anderes, als das es nicht mehr als einen einzigen Unternehmer gibt (also er ist alleine). Das bedeutet nicht, dass der Unternehmer keine Angestellten haben darf. | ||
Die Einzelunternehmeung wird im OR geregelt | Die Einzelunternehmeung wird im OR geregelt: | ||
Art. 945 | |||
Art. 946 | |||
Art. 957. | |||
===Probleme, Denkfehler und Merkhilfen=== | ===Probleme, Denkfehler und Merkhilfen=== | ||