Kollektivgesellschaft: Unterschied zwischen den Versionen

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Kollektivgesellschaft ist eine [[Rechtsform]] für eine Unternehmung.


<u>Eigenschaften</u>
<u>Eigenschaften</u>

Version vom 14. März 2017, 20:30 Uhr

Erklärung

Kollektivgesellschaft ist eine Rechtsform für eine Unternehmung.


Eigenschaften

Anzahl Gesellschafter: mind. zwei.

Mindestkapital: Keines.

Entstehung:

Eintrag Handelsregister: Gesetzlich vorgeschrieben (deklarative Wirkung).

Aufteilung Gewinn: Nach Köpfen.

Haftung: Privat und solidarisch bis zum Privatkonkurs der Gesellschafter.

Firma: Bezeichnung des Gewerbes + Nachname von mind. einem Gesellschafter.