Rechtsfähigkeit: Unterschied zwischen den Versionen
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Rechtsfähigkeit bedeutet, dass jeder Mensch in der Schweiz, egal wie alt, egal welchen Geschlechts, welcher Hautfarbe, egal welcher Religion, gewisse Rechte und Pflichten | Rechtsfähigkeit bedeutet, dass jeder Mensch in der Schweiz, egal wie alt, egal welchen Geschlechts, welcher Hautfarbe, egal welcher Religion, gewisse Rechte und Pflichten besitzt. Die Rechtsfähigkeit beginnt ab der Geburt und endet mit dem Tod.<br /> | ||
Die Rechtsfähigkeit wird im [[Zivilgesetzbuch]] geregelt, im Art. 11.<br /> | |||
ZGB Art. 31 regelt, dass sogar Kinder, welche '''noch nicht geboren wurden''', Rechtsfähig sind.<br /> |