Parentel: Unterschied zwischen den Versionen

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2. Parentel: Falls der Ehegatte nicht mehr lebt, und keine Kinder oder keine Nachfahren der Kinder vorhanden sind, kommt das zweite Parentel zum Zug. Das sind die Eltern des Erblassers sowie seine Brüder und/oder Schwestern sowie deren allfällige Nachkommen.  
2. Parentel: Falls der Ehegatte nicht mehr lebt, und keine Kinder oder keine Nachfahren der Kinder vorhanden sind, kommt das zweite Parentel zum Zug. Das sind die Eltern des Erblassers sowie seine Brüder und/oder Schwestern sowie deren allfällige Nachkommen.  


3. Parentel:  Falls die Eltern nicht leben, und es auch keine Brüder und/oder Schwester gibt und auch keine Nachkommen von denen, kommt das dritte Parentel zum Zuge.
3. Parentel:  Falls die Eltern nicht leben, und es auch keine Brüder und/oder Schwester gibt und auch keine Nachkommen von denen, kommt das dritte Parentel zum Zuge. Das dritte Parentel bezieht sich auf die
 
 
Falls niemand im ersten, zweiten oder dritten Parentel lebt, geht das gesamte Erbe an den Kanton bzw. an die Gemeinde.