Haftung (Gesellschaftsrecht): Unterschied zwischen den Versionen
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Wie weit diese Haftung der Gesellschafter geht, hängt von der Rechtsform ab. Die Rechtsformen und die Konsequenzen der Haftug werden nun aufgeführt: | Wie weit diese Haftung der Gesellschafter geht, hängt von der Rechtsform ab. Die Rechtsformen und die Konsequenzen der Haftug werden nun aufgeführt: | ||
[[Einzelunternehmung]]: Der Gesellschafter haftet mit dem investierten Vermögen (Geschäftsvermögen) und Privatvermögen bis zur privaten Betreibung oder Privatkonkurs | *[[Einzelunternehmung]]: Der Gesellschafter haftet mit dem investierten Vermögen (Geschäftsvermögen) und Privatvermögen bis zur privaten Betreibung oder Privatkonkurs | ||
[[Kollektivgesellschaft]]: Die Gesellschafter haften mit dem investierten Vermögen (Geschäftsvermögen) und Privatvermögen solidarisch für einander. Bis zum Privatkonkurs. | *[[Kollektivgesellschaft]]: Die Gesellschafter haften mit dem investierten Vermögen (Geschäftsvermögen) und Privatvermögen solidarisch für einander. Bis zum Privatkonkurs. | ||
[[Aktiengesellschaft]]: Die Gesellschafter haften nur mit investierten Vermögen (Geschäftsvermögen). Die private Haftung ist ausgeschlossen. | *[[Aktiengesellschaft]]: Die Gesellschafter haften nur mit investierten Vermögen (Geschäftsvermögen). Die private Haftung ist ausgeschlossen. | ||
[[Gesellschaft mit beschränkter Haftung]]: Die Gesellschafter haften nur mit investierten Vermögen (Geschäftsvermögen). Die private Haftung ist ausgeschlossen. '''Ausnahme: In den Statuten steht eine Nachschuss- und Nebenleistungspflicht.''' | *[[Gesellschaft mit beschränkter Haftung]]: Die Gesellschafter haften nur mit investierten Vermögen (Geschäftsvermögen). Die private Haftung ist ausgeschlossen. '''Ausnahme: In den Statuten steht eine Nachschuss- und Nebenleistungspflicht.''' |