Eherecht: Unterschied zwischen den Versionen
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Das Eherecht wird in den Artikeln 90 bis 251 geregelt, sowie Abs. 3 Art. 38. |
Version vom 26. Februar 2017, 15:00 Uhr
Erklärung
Das Eherecht ist der Teil des Zivilgesetzbuches, der sich mit der Ehe befasst. Die Ehe ist eine rechtliche Form des Zusammenlebens einer Frau und eines Mannes. Für gleichgeschlechtliche Formen gibt es die eingetragene Partnerschaft.
Das Eherecht wird in den Artikeln 90 bis 251 geregelt, sowie Abs. 3 Art. 38.