Eherecht: Unterschied zwischen den Versionen

Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 3: Zeile 3:


Das Eherecht wird in den Artikeln 90 bis 251 geregelt,  sowie in Abs. 3 Art. 38.
Das Eherecht wird in den Artikeln 90 bis 251 geregelt,  sowie in Abs. 3 Art. 38.
===Problemen, Denkfehler und Merkhilfen===
'''''Achtung! Die eingetragene Partnerschaft ist KEINE "Ehe für Schwule"!''''' Auch wenn dies im Volksmund immer wieder so genannt wird, die eingetragene Partnerschft ist keine Ehe. Sie wird separat geregelt. Gleichgeschlechtliche Paare können in der Schweiz nicht vor dem Standesamt heiraten bzw. die Ehe schliessen.