Rechtsobjekt: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein Rechtsobjekt ist etwas, an dem ein Rechtsubjekt (eine [[natürliche Person]] oder eine eine [[juristische Peron]]) gewisse Rechte hat. Meistens ist das ein lebloser Gegenstand (z. B. ein Tisch, eine XBox oder ein Fernseher) es können aber auch lebende Gegenstände sein (Pflanzen). Tiere sind zwar keine Gegenstände, aber dennoch Rechtsobjekte. Das heisst der Eigentümer und Besitzer eines Tieres hat daraf gewisse Rechte.
Ein Rechtsobjekt ist etwas, an dem ein Rechtssubjekt (eine [[natürliche Person]] oder eine eine [[juristische Peron]]) gewisse Rechte hat. Meistens ist das ein lebloser Gegenstand (z. B. ein Tisch, eine XBox oder ein Fernseher) es können aber auch lebende Gegenstände sein (Pflanzen). Tiere sind zwar keine Gegenstände, aber dennoch Rechtsobjekte. Das heisst der Eigentümer und Besitzer eines Tieres hat darauf gewisse Rechte.

Version vom 1. März 2017, 10:01 Uhr

Eklärung

Ein Rechtsobjekt ist etwas, an dem ein Rechtssubjekt (eine natürliche Person oder eine eine juristische Peron) gewisse Rechte hat. Meistens ist das ein lebloser Gegenstand (z. B. ein Tisch, eine XBox oder ein Fernseher) es können aber auch lebende Gegenstände sein (Pflanzen). Tiere sind zwar keine Gegenstände, aber dennoch Rechtsobjekte. Das heisst der Eigentümer und Besitzer eines Tieres hat darauf gewisse Rechte.