Gewinnvortrag: Unterschied zwischen den Versionen

Die Seite wurde neu angelegt: «=Erklärung= Als Gewinnvortrag wird der Rest des Gewinnes vom Vorjahr bezeichnet, der weder an die Eigentümer ausgeschüttet, noch in die Reserven eingebucht wu…»
 
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
Zeile 1: Zeile 1:
=Erklärung=
=Erklärung=
Als Gewinnvortrag wird der Rest des Gewinnes vom Vorjahr bezeichnet, der weder an die Eigentümer ausgeschüttet, noch in die Reserven eingebucht wurde. Der Gewinnvortrag gehört zum '''[[Eigenkapital]]'''.
Als Gewinnvortrag wird der '''Rest des Gewinnes vom Vorjahr''' bezeichnet, der weder an die Eigentümer ausgeschüttet, noch in die Reserven eingebucht wurde. Der Gewinnvortrag gehört zum '''[[Eigenkapital]]'''.