Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR): Unterschied zwischen den Versionen
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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ist ein Gericht, welches sich ausschliesslich mit Fällen befasst, bei denen Bürger der Meinung sind, dass ihre Menschenrechte von einem Staat verletzt oder nicht geschützt werden. Entscheide des EGMR sind für alle Staaten, die es annerkennen, verbindlich. | Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ist ein Gericht, welches sich ausschliesslich mit Fällen befasst, bei denen Bürger der Meinung sind, dass ihre Menschenrechte von einem Staat verletzt oder nicht geschützt werden. Entscheide des EGMR sind für alle Staaten, die es annerkennen, verbindlich. | ||
Damit jemand an den EGMR gelangen kann, muss er/sie alle Instanzen in der Schweiz (also bis zum Bundesgericht) ohne Erfolg durchlaufen. Man kann | Damit jemand an den EGMR gelangen kann, muss er/sie alle Instanzen in der Schweiz (also bis zum Bundesgericht) ohne Erfolg durchlaufen. Man kann NICHT an den EGMR gelangen, wenn es sich um einen Prozess im Zivilrecht ([[Zivilprozess]]), einen Prozess im Strafrecht ([[Strafprozess]]) oder um einen [[Verwaltungsprozess]] handelt, der nicht mit Menschenrechten zu hat. |
Version vom 5. März 2017, 21:39 Uhr
Erklärung
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ist ein Gericht, welches sich ausschliesslich mit Fällen befasst, bei denen Bürger der Meinung sind, dass ihre Menschenrechte von einem Staat verletzt oder nicht geschützt werden. Entscheide des EGMR sind für alle Staaten, die es annerkennen, verbindlich.
Damit jemand an den EGMR gelangen kann, muss er/sie alle Instanzen in der Schweiz (also bis zum Bundesgericht) ohne Erfolg durchlaufen. Man kann NICHT an den EGMR gelangen, wenn es sich um einen Prozess im Zivilrecht (Zivilprozess), einen Prozess im Strafrecht (Strafprozess) oder um einen Verwaltungsprozess handelt, der nicht mit Menschenrechten zu hat.