Verwaltungsprozess: Unterschied zwischen den Versionen

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Als Verwaltungsprozess wird ein Gerichtsverfahren bezeichnet, bei dem ein Bürger (eine [[natürliche Person]] oder eine [[juristische Person]]) gegen den [[Staat]] (eine [[Gemeinde]], einen [[Kanton]] oder den Bund) klagt.
Als Verwaltungsprozess wird ein Gerichtsverfahren bezeichnet, bei dem ein Bürger (eine [[natürliche Person]] oder eine [[juristische Person]]) gegen den [[Staat]] (eine [[Gemeinde]], einen [[Kanton]] oder den Bund) klagt. Dabei geht es immer um '''öffentliches Recht'''.

Version vom 5. März 2017, 21:41 Uhr

Erklärung

Als Verwaltungsprozess wird ein Gerichtsverfahren bezeichnet, bei dem ein Bürger (eine natürliche Person oder eine juristische Person) gegen den Staat (eine Gemeinde, einen Kanton oder den Bund) klagt. Dabei geht es immer um öffentliches Recht.