Rechtsform: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Mike (Diskussion | Beiträge) Die Seite wurde neu angelegt: «=Erklärung= Als Rechtsform wird der rechtliche Rahmen für Unternehmungen bezeichnet. Je nach Rechtsform hat es andere Konsequenzen für die Inhaber der Unterne…» |
Mike (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 7: | Zeile 7: | ||
* [[Einzelunternehmung]] | * [[Einzelunternehmung]] | ||
* [[Kollektivgesellschaft]] | |||
* [[Aktiengesellschaft]] (AG) | * [[Aktiengesellschaft]] (AG) |
Version vom 8. März 2017, 16:40 Uhr
Erklärung
Als Rechtsform wird der rechtliche Rahmen für Unternehmungen bezeichnet. Je nach Rechtsform hat es andere Konsequenzen für die Inhaber der Unternehmung und für die Unternehmung selber.
Die Rechtsformen werden im Obligationerecht geregelt.
Folgende Rechtsformen gibt es:
- Aktiengesellschaft (AG)
- Stiftung
- Verein