Aktiengesellschaft: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktiengesellschaft (kurz AG) ist eine Rechtsform für eine Unternehmung. Ein Hauptmerkmale der AG ist, dass die Anteile (Aktien) gehandelt werden können. Unter Umständen sogar an einer [[Börse]]. Ein weiteres Hauptmerkmal ist die Anonymität der Inhaber der Anteile (Aktionäre). Die private Haftung der Aktionäre ist ausgeschlossen. Die AG wird oft als der grosse Bruder der [[Gesellschaft mit beschränkter Haftung]] bezeichnet. | Aktiengesellschaft (kurz AG) ist eine Rechtsform für eine Unternehmung. Ein Hauptmerkmale der AG ist, dass die Anteile (Aktien) gehandelt werden können. Unter Umständen sogar an einer [[Börse]]. Ein weiteres Hauptmerkmal ist die Anonymität der Inhaber der Anteile (Aktionäre). Die private Haftung der Aktionäre ist ausgeschlossen. Die AG wird oft als der grosse Bruder der [[Gesellschaft mit beschränkter Haftung]] bezeichnet. | ||
Die AG wird im Obligationenrecht geregelt: Art. 620 bis Art. | Die AG wird im Obligationenrecht geregelt: Art. 620 bis Art. 763 | ||