Eigentum: Unterschied zwischen den Versionen
Mike (Diskussion | Beiträge) Die Seite wurde neu angelegt: «=Erklärung= Das Eigentum ist ein spezielles Recht, welche Personen (natürliche oder juristische) an einer Sache haben. Das Eigentum wird im Zivilgesetzbuch…» |
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Das Eigentum kann an einem beweglichen Gegenstand (z. B. bei einem [[Fahrniskauf]]), welcher eine [[Gattungsware]] oder eine [[Speziesware]] sein kann, oder an einer Immobilie (Liegenschaft) erworben werden. | Das Eigentum kann an einem beweglichen Gegenstand (z. B. bei einem [[Fahrniskauf]]), welcher eine [[Gattungsware]] oder eine [[Speziesware]] sein kann, oder an einer Immobilie (Liegenschaft) erworben werden. | ||
Bei einem beweglichen Gegenstand wird das Eigentum erst erworben, wenn die Sache in den [[Besitz]] des neuen Eigentümers kommt. Das Eigentum an einer beweglichen Sache wird als '''Fahrniseigentum''' bezeichnet. | Bei einem beweglichen Gegenstand wird das Eigentum erst erworben, wenn die Sache in den [[Besitz]] des neuen Eigentümers kommt. Das Eigentum an einer beweglichen Sache wird als | ||
'''Fahrniseigentum''' bezeichnet. | |||
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'''''Eigentum und Besitz. Wo ist der Unterschied? Ist das nicht dasselbe? Ich sage ja auch, dass ich Besitzer des Velos bin!''''' In der Alltagssprache werden die beiden Begriffe '''Eigentum''' und '''Besitz''' tatsächlich genau gleich verwendet. Aber Du bewegst dich in der Sprache des Rechts. Da wird zwischen Eigentum und Besitz unterschieden. Wenn Du nicht weisst, was der Begriff [[Besitz]] bedeutet, schaue auf W&G-Wiki nach (folge einfach dem Link). |