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Als Kanton wird ein eigenständiger '''Teilstaat (oder auch Gliedstaat genannt)''' in der Schweiz bezeichnet. Das Wort kommt aus dem Französichen und bedeutet übersetzt "Bezirk". Ein Kanton wird als Staat bezeichnet, da die Schweiz aus den Kantonen besteht, und von ihr im Jahre 1848 gegründet wurde. Vor der Gründung der Schweiz war jeder Kanton ein selbständiger Staat.
Als Kanton wird ein eigenständiger '''Teilstaat (oder auch Gliedstaat genannt)''' in der Schweiz bezeichnet. Das Wort kommt aus dem Französichen und bedeutet übersetzt "Bezirk". Ein Kanton wird als Staat bezeichnet, da die Schweiz aus den Kantonen besteht, und von ihnen im Jahre 1848 gegründet wurde. Vor der Gründung der Schweiz war jeder Kanton ein selbständiger Staat.