Obligation (Recht): Unterschied zwischen den Versionen

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=Erklärung=
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Eine Obligation ist eine Verpflichtung, die jemand ([[natürlich Person]] oder [[juristische Person]])gegenüber jemand anderem (natürlich Person oder juristische Person) hat.  
Eine Obligation ist eine Verpflichtung, die jemand ([[natürliche Person]] oder [[juristische Person]]) gegenüber jemand anderem (natürliche Person oder juristische Person) hat.  
Solch eine Verpflichtung kann aus drei Gründen entstehen:
Solch eine Verpflichtung kann aus drei Gründen entstehen: