Vertrag: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein Vertrag ist ein Grund für die Entstehung einer [[Obligation]]. Das heisst, bei einem Vertrag entstehen Verpflichtungen, aber nicht wie bei den anderen zwei Entstehungsgründen nur für eine Partei, sondern für mindestens zwei Parteien.  
Ein Vertrag ist ein Grund für die Entstehung einer [[Obligation (Recht)]]. Das heisst, bei einem Vertrag entstehen Verpflichtungen, aber nicht wie bei den anderen zwei Entstehungsgründen nur für einen Beteiltigten, sondern für mindestens zwei Beteiligte.
 
Die Beteiligten an einem Vertrag werden als '''Vertragsparteien''' bezeichnet.


In der Alltagssprache kann man den Begriff Vertrag folgendermassen beschreiben:
In der Alltagssprache kann man den Begriff Vertrag folgendermassen beschreiben:


Eine Art Abmachung von zwei oder mehr Parteien. Diese Abmachung führt zu Verpflichtungen. Diese Verpflichtungen sind rechtlich gesehen bindend.
Eine Art Abmachung von zwei oder mehr Parteien. Diese Abmachung führt zu Verpflichtungen. Diese Verpflichtungen sind rechtlich gesehen bindend.

Version vom 18. März 2017, 09:52 Uhr

Erklärung

Ein Vertrag ist ein Grund für die Entstehung einer Obligation (Recht). Das heisst, bei einem Vertrag entstehen Verpflichtungen, aber nicht wie bei den anderen zwei Entstehungsgründen nur für einen Beteiltigten, sondern für mindestens zwei Beteiligte.

Die Beteiligten an einem Vertrag werden als Vertragsparteien bezeichnet.

In der Alltagssprache kann man den Begriff Vertrag folgendermassen beschreiben:

Eine Art Abmachung von zwei oder mehr Parteien. Diese Abmachung führt zu Verpflichtungen. Diese Verpflichtungen sind rechtlich gesehen bindend.