Zivilgesetzbuch: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Zivilgesetzbuch ist ein Gesetz im Privatrecht. Es regelt die Verhältnisse zwischen den Bürgern.
=Erklärung=
Das Zivilgesetzbuch (abgekürzt ZGB) ist ein Gesetz im Privatrecht. Es regelt die Verhältnisse zwischen den Bürgern.
 
Das ZGB wird in folgende fünf Teile (ohne Einleitung) gegliedert:
 
1. Personenrecht (beginnt bei Art. 11)
 
2. Das Familienrecht (beginnt bei Art. 90)
 
3. Das Erbrecht (beginnt bei Art. 457)
 
4. Das Sachenrecht (beginnt bei Art. 641)
 
5. Das [[Obligationenrecht]] (eigenständiges Buch)