Aktienkapital: Unterschied zwischen den Versionen

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* Nach Art. 620 besteht es aus Aktien.<br />
* Nach Art. 620 besteht es aus Aktien.<br />


* Nach Art. 621 muss es mindestens CHF 100'000.<br />
* Nach Art. 621 muss es mindestens CHF 100'000 betragen.<br />


* Nach Art. 650 kann es auf Beschluss der Generalversammlung erhöht werden.<br />
* Nach Art. 650 kann es auf Beschluss der Generalversammlung erhöht werden.<br />