Zivilprozess: Unterschied zwischen den Versionen
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1. Instanz: Bezirksgericht (in manchen Kantonen auch Amtsgericht genannt) | 1. Instanz: Bezirksgericht (in manchen Kantonen auch Amtsgericht genannt) |
Version vom 29. April 2017, 11:20 Uhr
Erklärung
Ein Zivilprozess ist ein Gerichtsverfahren, bei dem ein Bürger gegen einen anderen Bürger vorgeht (es kann sich dabei um eine natürliche oder juristische Person handeln). Dabei wird das Privatrecht angewandt (z. B. das Zivilgesetzbuch oder das Obligationenrecht). Der Staat ist hier nur derjenige, der das Gericht und den Richter zur Verfügung stellt, um zu entscheiden wer Recht und wer unrecht hat.
Instanzen:
Friedensrichter (oder auch Mediatior genannt): Der Friedensrichter wird nicht als Instanz bezeichnet, da es sich nicht um ein Gericht handelt. Der Friedensrichter ist eine Person die dieses Amt ehrenamtlich ausübt. Wenn es zu keiner Einigung zwischen den Parteien kommt, gehen diese vor ein Gericht.
1. Instanz: Bezirksgericht (in manchen Kantonen auch Amtsgericht genannt)
2. Intanz: Kantonsgericht
3. Instanz: Bundesgerichte (Lausanne oder Luzern)