Strafprozess: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein Strafprozess hat ein bestimmtes Verfahren bzw. einen bestimmten Ablauf der vier Stufen hat.<br />  
Ein Strafprozess hat ein bestimmtes Verfahren bzw. einen bestimmten Ablauf der vier Stufen hat.<br />  


<u>1. Stufe: Vorverfahren.</u><p>Der Staatsanwalt ermittelt und sammelt Beweise. Wenn genügend Beweise vorliegen, kann der Staatsanwalt sofort den Strafvollzug anordnen (siehe 4. Stufe)sofern der Angeklagte dies akzeptiert. Ansonsten geht es weiter zur 2. Stufe, dem Hauptverfahren.</p>  
<u>1. Stufe: Vorverfahren.</u><p>Der Staatsanwalt ermittelt und sammelt Beweise. Wenn genügend Beweise vorliegen, kann der Staatsanwalt sofort den Strafvollzug anordnen (siehe 4. Stufe) sofern der Angeklagte dies akzeptiert. Ansonsten geht es weiter zur 2. Stufe, dem Hauptverfahren.</p>  


<u>2. Stufe: Hauptverfahren.</u><p>Der Staatsanwalt erhebt Anklage. Der Fall kommt vor Gericht und der Staatsanwalt muss die Schuld des Angeklagten Beweisen. Normalerweise nimmt sich der Angeklagte einen Anwalt, um sich zu verteidigen. Wenn die Beweise übezeugend sind, wird der Angeklagte vom Richter verurteilt. Wenn keine überzeugenden Beweise vorliegen, muss der Richter den Angeklagten freisprechen und gehen lassen. Es gilt die Regel '''in dubio pro reo, auf Deutsch: Im Zweifelsfalle für den Angeklagten.'''</p>
<u>2. Stufe: Hauptverfahren.</u><p>Der Staatsanwalt erhebt Anklage. Der Fall kommt vor Gericht und der Staatsanwalt muss die Schuld des Angeklagten Beweisen. Normalerweise nimmt sich der Angeklagte einen Anwalt, um sich zu verteidigen. Wenn die Beweise übezeugend sind, wird der Angeklagte vom Richter verurteilt. Wenn keine überzeugenden Beweise vorliegen, muss der Richter den Angeklagten freisprechen und gehen lassen. Es gilt die Regel '''in dubio pro reo, auf Deutsch: Im Zweifelsfalle für den Angeklagten.'''</p>