Eigentum: Unterschied zwischen den Versionen
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Das Eigentum ist ein spezielles Recht, welche Personen (natürliche oder juristische) an einer Sache haben. | Das Eigentum ist ein spezielles Recht, welche Personen (natürliche oder juristische) an einer Sache haben. | ||
Das Eigentum wird im [[Zivilgesetzbuch]] geregelt. | Das Eigentum wird in den Artikel 641 bis 729 im [[Zivilgesetzbuch]] geregelt. | ||
Das Eigentum kann an einem beweglichen Gegenstand (z. B. bei einem [[Fahrniskauf]]), welcher eine [[Gattungsware]] oder eine [[Speziesware]] sein kann, oder an einer Immobilie (Liegenschaft) erworben werden. | Das Eigentum kann an einem beweglichen Gegenstand (z. B. bei einem [[Fahrniskauf]]), welcher eine [[Gattungsware]] oder eine [[Speziesware]] sein kann, oder an einer Immobilie (Liegenschaft) erworben werden. |
Version vom 29. April 2017, 13:59 Uhr
Erklärung
Das Eigentum ist ein spezielles Recht, welche Personen (natürliche oder juristische) an einer Sache haben.
Das Eigentum wird in den Artikel 641 bis 729 im Zivilgesetzbuch geregelt.
Das Eigentum kann an einem beweglichen Gegenstand (z. B. bei einem Fahrniskauf), welcher eine Gattungsware oder eine Speziesware sein kann, oder an einer Immobilie (Liegenschaft) erworben werden.
Bei einem beweglichen Gegenstand wird das Eigentum erst erworben, wenn die Sache in den Besitz des neuen Eigentümers kommt. Das Eigentum an einer beweglichen Sache wird als Fahrniseigentum bezeichnet.
Probleme, Denkfehler und Merkhilfen
- Eigentum und Besitz. Wo ist der Unterschied? Ist das nicht dasselbe? Ich sage ja auch, dass ich Besitzer des Velos bin! In der Alltagssprache werden die beiden Begriffe Eigentum und Besitz tatsächlich genau gleich verwendet. Aber Du bewegst dich in der Sprache des Rechts. Da wird zwischen Eigentum und Besitz unterschieden. Wenn Du nicht weisst, was der Begriff Besitz bedeutet, schaue auf W&G-Wiki nach (folge einfach dem Link).