Vertrag: Unterschied zwischen den Versionen
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In der Alltagssprache kann man den Begriff Vertrag folgendermassen beschreiben: Eine Art Abmachung von zwei oder mehr Parteien. Diese Abmachung führt zu Verpflichtungen. Diese Verpflichtungen sind rechtlich gesehen bindend.<br /> | In der Alltagssprache kann man den Begriff Vertrag folgendermassen beschreiben: Eine Art Abmachung von zwei oder mehr Parteien. Diese Abmachung führt zu Verpflichtungen. Diese Verpflichtungen sind rechtlich gesehen bindend.<br /> | ||
Damit ein rechtlich gültiger Vertrag zwischen allen Parteien zustandekommt, müssen folgende Vorraussetzungen erfüllt sein:<br /> | |||
* Alle Parteien müssen Urteilsfähig sein. | |||
* Alle Parteien müssen volljährig sein. | |||
* Alle Parteien müssen ihren Willen geäussert haben ([[Willensäusserung]]. | |||
* Der Vertrag darf nicht widerrechtlich, sittenwidrig oder unmöglich sein. | |||
'''ACHTUNG!:Vorbehalten bleibt die Anfechtbarkeit des Vertrages!''' | |||
Der Vertrag wird im [[Obligationenrecht]] geregelt(es werden die Verträge aufgezählt,. die wichtig für die kaufmännische Grundbildung sind):<br /> | Der Vertrag wird im [[Obligationenrecht]] geregelt(es werden die Verträge aufgezählt,. die wichtig für die kaufmännische Grundbildung sind):<br /> |