Haftung (Gesellschaftsrecht): Unterschied zwischen den Versionen

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Haftung im Gesellschaftsrecht bedeutet, dass die Gesellschafter einer Unternehmung (also die Inhaber) haften. Das bedeutet, sie müssen bis zu einem gewissen Grad für die Schulden der Unternehmung aufkommen.
Haftung im Gesellschaftsrecht bedeutet, dass die Gesellschafter einer Unternehmung (also die Inhaber) haften. Das bedeutet, sie müssen bis zu einem gewissen Grad für die Schulden der Unternehmung aufkommen.