Vertragsform: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Vertragsform ist schlicht die Form, die ein [[Vertrag]] hat. Grundsätzlich gilt die [[Formfreiheit]]. Die Vertragsformen werden im [[Obligationenrecht]] geregelt.<br />
Die Vertragsform ist schlicht die Form, die ein [[Vertrag]] hat. Grundsätzlich gilt die [[Formfreiheit]]. Die Vertragsformen werden im [[Obligationenrecht]] geregelt.<br />
Folgende Vertragsformen existieren:<br>
Folgende Vertragsformen existieren:<br>
<u>mündlich</u>: Die Parteien schliessen einen Vertrag in Anwesenheit (z. B. mit einem Händedruck) oder am Telefon ab ohne etwas weiteres zu unternehmen. Für die meisten Verträge reicht diese Form aus, wie z. B. für einen Kaufvertrag.<br />
<u>mündlich</u>: Die Parteien schliessen einen Vertrag in Anwesenheit (z. B. mit einem Händedruck) oder am Telefon ab ohne etwas weiteres zu unternehmen. Für die meisten Verträge reicht diese Form aus, wie z. B. für einen Kaufvertrag einer beweglichen Sache (z. B. ein Buch).<br />


<u>einfache Schriftlichkeit</u>: Die Parteien schliessen einen Vertrag und halten diesen schriftlich auf einem Medium fest. Dabei müssen alle Parteien mit ihren Namen unterzeichnen. Ein Konkurrenzverbor ist ein Beispiel, bei dem das Gesetz diese Form vorschreibt.<br />
<u>einfache Schriftlichkeit</u>: Die Parteien schliessen einen Vertrag und halten diesen schriftlich auf einem Medium fest. Dabei müssen alle Parteien mit ihren Namen unterzeichnen. Ein Konkurrenzverbor ist ein Beispiel, bei dem das Gesetz diese Form vorschreibt.<br />

Version vom 5. Mai 2017, 20:32 Uhr

Erklärung

Die Vertragsform ist schlicht die Form, die ein Vertrag hat. Grundsätzlich gilt die Formfreiheit. Die Vertragsformen werden im Obligationenrecht geregelt.
Folgende Vertragsformen existieren:
mündlich: Die Parteien schliessen einen Vertrag in Anwesenheit (z. B. mit einem Händedruck) oder am Telefon ab ohne etwas weiteres zu unternehmen. Für die meisten Verträge reicht diese Form aus, wie z. B. für einen Kaufvertrag einer beweglichen Sache (z. B. ein Buch).

einfache Schriftlichkeit: Die Parteien schliessen einen Vertrag und halten diesen schriftlich auf einem Medium fest. Dabei müssen alle Parteien mit ihren Namen unterzeichnen. Ein Konkurrenzverbor ist ein Beispiel, bei dem das Gesetz diese Form vorschreibt.

qualifizierte Schriftlichkeit: Die Parteien schliessen einen Vertrag ab und halten diesen diesen schriftlich auf einem Medium fest. Dabei müssen alle Parteien mit ihren Namen unterzeichnen. Zusätzlich dazu, werden vom Gesetz noch weitere Elemente verlangt.

öffentliche Beurkundung: Die Parteien schliessen einen Vertrag wobei dieser von einem Notar in einer vom Gesetz vorgeschriebenen Form festgehalten wird. Z. B. muss der Kaufvertrag einer Immobilie von Gesetzes wegen öffentliche Beurkundet werden.