Vollkanton: Unterschied zwischen den Versionen

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Als Vollkantonte werden die Kantone bezeichnet, die zwei Sitze im Nationalrat und eine volle Standesstimme haben, bei Volksabstimmungen, die ein Ständemehr benötigen. Mit Ausnahme von sieben Kantonen sind alle Vollkantone. Diese sieben Ausnahmen werden als [[Halbkantone]] bezeichnet.<br />
Als Vollkantonte werden die Kantone bezeichnet, die zwei Sitze im Ständerat und eine volle Standesstimme haben, bei Volksabstimmungen, die ein Ständemehr benötigen. Mit Ausnahme von sechs Kantonen sind alle Vollkantone. Diese sechs Ausnahmen werden als [[Halbkanton]]e bezeichnet.<br />

Version vom 5. Mai 2017, 21:50 Uhr

Erklärung

Als Vollkantonte werden die Kantone bezeichnet, die zwei Sitze im Ständerat und eine volle Standesstimme haben, bei Volksabstimmungen, die ein Ständemehr benötigen. Mit Ausnahme von sechs Kantonen sind alle Vollkantone. Diese sechs Ausnahmen werden als Halbkantone bezeichnet.