Haftung (Haftplichtrecht): Unterschied zwischen den Versionen
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Im obigen Beispiel weiss jeder, nach dem gewönlichen Lauf der Dinge und der allgemeinen Erfahrung des Lebens, dass ein fester Schlag mit der Faust in eine Scheibe zu deren Beschädigung führen kann.<br /> | Im obigen Beispiel weiss jeder, nach dem gewönlichen Lauf der Dinge und der allgemeinen Erfahrung des Lebens, dass ein fester Schlag mit der Faust in eine Scheibe zu deren Beschädigung führen kann.<br /> | ||
Eine weitere Vorraussetzung für die Haftung ist eine widerrechtliche Handlung (das bedeutet, die Handlung ist gegen ein Gesetz). Im obigen Beispiel mit der Scheibe ist die Handlung ganz klar widerrechtlich. Eliot darf nicht die Scheibe eines Geschäftes einschlagen.<br /> | Eine weitere Vorraussetzung für die Haftung ist eine '''widerrechtliche Handlung''' (das bedeutet, die Handlung ist gegen ein Gesetz). Im obigen Beispiel mit der Scheibe ist die Handlung ganz klar widerrechtlich. Eliot darf nicht die Scheibe eines Geschäftes einschlagen.<br /> | ||
Die letzte Vorraussetzung für die Entstehung der Obligation aus unerlaubter Handlung ist das Verschulden. Das heisst, dass die Person entweder mit Absicht (mit Vorsatz) oder aus Unachtsamkeit (aus Fahrlässigkeit) den Schaden mit der widerrechtlichen Handlung verursachte. Im Beispiel mit der Scheibe kann man Eliot vielleicht nicht unbedingt Vorsatz vorwerfen, aber zumindest Fahrlässigkeit. Er weiss ja, dass wenn man in eine Scheibe mit voller Wucht reinschlägt sie beschädigt werden kann und der Ersatz kostet. Zu guter letzt muss derjenige der den Schaden verursachte urteilsfähig sein, um ihm bzw. ihr das Verschulden vorwerfen zu können. Eliot ist 18 Jahre alt und wir können davon ausgehen, dass er urteilsfähig ist. Somit ist das Verschulden bei ihm gegeben.<br /> | Die letzte Vorraussetzung für die Entstehung der Obligation aus unerlaubter Handlung ist '''das Verschulden'''. Das heisst, dass die Person entweder '''mit Absicht (mit Vorsatz)''' oder '''aus Unachtsamkeit (aus Fahrlässigkeit)''' den Schaden mit der widerrechtlichen Handlung verursachte. Im Beispiel mit der Scheibe kann man Eliot vielleicht nicht unbedingt Vorsatz vorwerfen, aber zumindest Fahrlässigkeit. Er weiss ja, dass wenn man in eine Scheibe mit voller Wucht reinschlägt sie beschädigt werden kann und der Ersatz kostet. Zu guter letzt muss derjenige der den Schaden verursachte '''urteilsfähig sein''', um ihm bzw. ihr das Verschulden vorwerfen zu können. Eliot ist 18 Jahre alt und wir können davon ausgehen, dass er urteilsfähig ist. Somit ist das Verschulden bei ihm gegeben.<br /> |