Obligation (Recht): Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 8. Mai 2017, 08:57 Uhr
Erklärung
Eine Obligation ist eine Verpflichtung, die jemand (natürliche Person oder juristische Person) gegenüber jemand anderem (natürliche Person oder juristische Person) hat. Solch eine Verpflichtung kann gem Obligationenrecht aus drei Gründen entstehen:
- aus Vertrag (Art. 1 bis Art. 40f)
- aus unerlaubter Handlung (Art. 41 bis Art. 61)
- aus ungerechtfertigter Bereicherung (Art. 62 bis Art. 67)