Bundesverfassung: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Bundesverfassung (BV) ist in der Schweiz die Rechtsquelle, auf der alle anderen geschriebenen Rechtsquellen ([[Gesetz]]e und [[Verordnung]]en) fussen. Man kann auch sagen, dass die BV die oberste oder die höchste Rechtsquelle ist. In der BV sind rechtliche Grundlagen geregelt, wie z. B. wie die Schweiz organisiert ist, welche Rechte und Pflichten die Bürger haben oder wie die gestaltete Rechtsgebung ist (z. B. regelt sie die Veränderung der BV durch das obligatorische Referendum). Untenstehende Grafik veranschaulicht die Hirarchie:<br /> | Die Bundesverfassung (BV) ist in der Schweiz die Rechtsquelle, auf der alle anderen geschriebenen Rechtsquellen ([[Gesetz]]e und [[Verordnung]]en) fussen. Man kann auch sagen, dass die BV die oberste oder die höchste Rechtsquelle ist. In der BV sind rechtliche Grundlagen geregelt, wie z. B. wie die Schweiz organisiert ist, welche Rechte und Pflichten die Bürger haben oder wie die gestaltete Rechtsgebung ist (z. B. regelt sie die Veränderung der BV durch das obligatorische Referendum). Untenstehende Grafik veranschaulicht die Hirarchie:<br /> | ||
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Um die BV zu verändern MUSS eine Volksabstimmung (obligatorisches Referendum) stattfinden. Damit eine Veränderung der BV als angenommen gilt, braucht es das doppelte Mehr.<br /> | Um die BV zu verändern MUSS eine Volksabstimmung (obligatorisches Referendum) stattfinden. Damit eine Veränderung der BV als angenommen gilt, braucht es das doppelte Mehr.<br /> |
Version vom 8. Mai 2017, 19:36 Uhr
Erklärung
Die Bundesverfassung (BV) ist in der Schweiz die Rechtsquelle, auf der alle anderen geschriebenen Rechtsquellen (Gesetze und Verordnungen) fussen. Man kann auch sagen, dass die BV die oberste oder die höchste Rechtsquelle ist. In der BV sind rechtliche Grundlagen geregelt, wie z. B. wie die Schweiz organisiert ist, welche Rechte und Pflichten die Bürger haben oder wie die gestaltete Rechtsgebung ist (z. B. regelt sie die Veränderung der BV durch das obligatorische Referendum). Untenstehende Grafik veranschaulicht die Hirarchie:

Um die BV zu verändern MUSS eine Volksabstimmung (obligatorisches Referendum) stattfinden. Damit eine Veränderung der BV als angenommen gilt, braucht es das doppelte Mehr.
Die BV hat Vorrang vor allen kantonalen Verfassungen. Das heisst, kein Kanton kann eine Verfassung haben, die der BV widerspricht.
Jedes Gesetz fusst auf einem Artikel der BV. Es kann keine Gesetze geben, die einfach so sind.