Obligation (Recht): Unterschied zwischen den Versionen
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Eine Obligation ist eine Verpflichtung, die jemand ([[natürliche Person]] oder [[juristische Person]]) gegenüber jemand anderem (natürliche Person oder juristische Person) hat. | Eine Obligation ist eine Verpflichtung, die jemand ([[natürliche Person]] oder [[juristische Person]]) gegenüber jemand anderem (natürliche Person oder juristische Person) hat. | ||
Solch eine Verpflichtung kann | Solch eine Verpflichtung kann gemäss [[Obligationenrecht]] aus drei Gründen entstehen: | ||
* aus [[Vertrag]] (Art. 1 bis Art. 40f) | * aus [[Vertrag]] (Art. 1 bis Art. 40f) |