Bezugskosten: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Bezugskosten sind alle zusätzlichen Kosten, die beim Einkauf der Handelsware dazugeschlagen werden, falls der Käufer diese bezahlen muss. Da zu gehören Transportkosten, Zölle, Versicherungskosten, Abgaben usw.).<br />  
Die Bezugskosten sind alle zusätzlichen Kosten, die beim Einkauf der Handelsware dazugeschlagen werden, falls der Käufer diese bezahlen muss. Dazu gehören Transportkosten, Zölle, Versicherungskosten, Abgaben usw.).<br />  


Die Bezugskosten werden, falls vorhanden, in der [[Einkaufskalkulation]] am Schluss zum Netto-Bar-Ankaufspreis dazugezählt und führen dann zum [[Einstandswert]] bzw. zum [[Einstandspreis]].<br />
Die Bezugskosten werden, falls vorhanden, in der [[Einkaufskalkulation]] am Schluss zum Netto-Bar-Ankaufspreis dazugezählt und führen dann zum [[Einstandswert]] bzw. zum [[Einstandspreis]].<br />


ACHTUNG! Falls im Aufgabentext steht, dass der Lieferant die Bezugskosten übernimmt, werden diese '''NICHT''' zum Netto-Bar-Ankaufspreis dazugezählt. Es kann auch sein,dass dies mit den Wörtern "Franko Domizil" ausgedrückt wird. Das bedeutet, der Lieferant liefert die Ware bis zum Gebäude unserer Unternehmung auf seine Kosten, und unsere Unternehmung muss nichts zahlen.<br />
ACHTUNG! Falls im Aufgabentext steht, dass der Lieferant die Bezugskosten übernimmt, werden diese '''NICHT''' zum Netto-Bar-Ankaufspreis dazugezählt. Es kann auch sein,dass dies mit den Wörtern "Franko Domizil" ausgedrückt wird. Das bedeutet, der Lieferant liefert die Ware bis zum Gebäude unserer Unternehmung auf seine Kosten, und unsere Unternehmung muss nichts zahlen.<br />

Version vom 5. Juni 2017, 20:53 Uhr

Erklärung

Die Bezugskosten sind alle zusätzlichen Kosten, die beim Einkauf der Handelsware dazugeschlagen werden, falls der Käufer diese bezahlen muss. Dazu gehören Transportkosten, Zölle, Versicherungskosten, Abgaben usw.).

Die Bezugskosten werden, falls vorhanden, in der Einkaufskalkulation am Schluss zum Netto-Bar-Ankaufspreis dazugezählt und führen dann zum Einstandswert bzw. zum Einstandspreis.

ACHTUNG! Falls im Aufgabentext steht, dass der Lieferant die Bezugskosten übernimmt, werden diese NICHT zum Netto-Bar-Ankaufspreis dazugezählt. Es kann auch sein,dass dies mit den Wörtern "Franko Domizil" ausgedrückt wird. Das bedeutet, der Lieferant liefert die Ware bis zum Gebäude unserer Unternehmung auf seine Kosten, und unsere Unternehmung muss nichts zahlen.